Mitgliedschaft

Rudern ist ein Mannschaftssport, der allen Bedürfnissen gerecht wird: Wer will, kann sich auspowern und Regatten fahren, wer will kann sich aber auch für das beschauliche Rudern  entscheiden, unser Hamme-Revier errudern oder die Flüsse und Wasserstraßen unseres Landes beim Wanderrudern kennenlernen.

„Das Wetter wird am Steg gemacht.“ Will heißen, dass wir (fast) bei jedem Wetter rudern.

Mitglied kann jeder werden, der die Natur liebt, das Wasser und unser Hamme-Revier, der auch mal „in Schweiß kommen will“, dem auch das Gesellige gefällt und auch der, der seine Grenzen kennenlernen möchte. Rufen Sie uns einfach an (–> Ansprechpartner) oder schreiben Sie uns eine Mail. Alles weitere besprechen wir dann.

Rudern lernen !  Werden im Verein dazu Kurse angeboten ? Ja, näheres dazu findet man hier.

Aufnahme in den Ruderverein

Sie möchten Mitglied im Ruderverein werden?  Dann benötigen wir von Ihnen einige Angaben. Dazu haben wir einen Antrag vorbeitet, den Sie nach dem Ausfüllen unserer Kassenwartin zusenden. Den Aufnahmeantrag können Sie als PDF-Formular herunterladen, bitte beachten Sie auch die Datenschutzerklärung auf der zweiten Seite:

Aufnahmeantrag hier downloaden

Beitragsstaffel für Mitglieder

Gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung 2018 gilt ab 01.01.2019 folgende Beitragstaffel.

Mitglieder   jährlich monatlich
Erwachsene ausübende € 240,00 € 20,00
Ehepaare/Familie ausübende € 396,00 € 33,00
Kinder/Jugendliche 14-18* ausübende € 120,00 € 10,00
Kinder bis 14 Jahre ausübende € 108,00 € 9,00
Unterstützende   € 84,00 € 7,00
Aufnahmegebühr Erwachsene € 80,00 einmalig
Aufnahmegebühr Kinder/Jugendliche € 30,00 einmalig

*bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, sowie Auszubildende und Studenten bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.

Der Beitrag wird jährlich zum 31.01. per Lastschrift eingezogen.

Ausübende Mitglieder haben pro geruderter 100 km eine Arbeitsstunde abzuleisten (maximal 12 Stunden pro Jahr). Stunden können nur auf Antrag beim Vorstand ins direkt nachfolgende Jahr übertragen werden und nur bei mehr als 20 geleisteten Stunden.

Können Arbeitsstunden nicht geleistet werden, wird ein finanzieller Ausgleich von € 20,00 pro Stunde bzw. € 7,00 bei Kindern und Jugendlichen erhoben.