23. Rundschreiben Corona
Es gilt die aktuelle Niedersächsische Corona-Verordnung, die nur noch für bestimmte Bereiche wie Krankenhäuser und Pflegeheime derzeit noch Beschränkungen vorsieht.
Für uns bedeutet dieses, dass wir unseren Sport ohne Einschränkungen und ohne Maskenpflicht wieder ausüben können.
Aufgrund der gerade noch hohen Inzidenzahlen im Landkreis Osterholz empfehlen wir eigenverantwortlich auch künftig zu beachten:
• Es bleiben kranke Vereinsmitglieder bitte zu Hause!
• Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Bootshaus.
• Einhaltung eines Abstandes von mind. 1,5 m zu anderen Personen.
• Gute Durchlüftung bei Nutzung der Ergometer mit ausreichendem Abstand zwischen den Geräten.
• Desinfizierung nach Gebrauch der Ergos und Ruderboote von Rollsitzen und Handgriffen.